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Verhältnismäßigkeit als forensische Herausforderung

Kurs 25/19

In der aktuellen forensischen Rechtsprechung hat der Begriff der Verhältnismäßigkeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mitunter gilt es, Patient*innen auf die Entlassung vorzubereiten, auch wenn kein oder nur geringer therapeutischer Fortschritt zu erkennen ist. Dies führt zu neuen Herausforderungen für das Entlassmanagement. Dies betrifft sowohl den stationären Bereich als auch das Arbeitsfeld der forensischen Entlassung und Nachsorge. Dort, wo Verantwortung neu übertragen werden muss, können Unsicherheiten aufkommen und Herausforderungen entstehen, die es wert sind, betrachtet zu werden. Der Begriff der Verhältnismäßigkeit spricht das Arbeitsbündnis der Bereiche Station und forensische Nachsorge im besonderen Maße an. Es kann von entscheidender Bedeutung sein, dass Teams mit der Übernahme dieser besonderen Situation Sicherheit finden, um handlungsfähig zu bleiben.

Im Seminar greifen wir die aktuelle Situation auf und bearbeiten die sich daraus ergebenden Fragestellungen für die Behandlung. Neben der Betrachtung der rechtlichen Aspekte soll auch der Umgang mit den Veränderungen in der Therapie und den vorbereitenden Schritten für die Entlassung reflektiert werden.

Methoden

Kurzreferate, Erfahrungsaustausch, Gruppenarbeit und Diskussion

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen aller Berufsgruppen im MRV
(Typ B, s. Hinweise: Platzkontingente)

Termine

27.03. – 28.03.19

Leitung

Holger Kemmer, LVR-Akademie, sowie weitere Fachreferent*innen

Ort

Solingen

Kosten

Kursgebühr € 150,-

Anmeldeschluss

25.01.19

Hinweis

Für Beschäftigte des LVR entfällt die Kursgebühr

Freiwillige Registrierung (10 Punkte für Pflegende)

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Kontakt

LVR-Institut für Versorgungsforschung
c/o LVR-Klinik Köln
Wilhelm-Griesinger-Straße 23
51109 Köln
IVF@lvr.de

LVR-Institut für Forschung und Bildung (IFuB) / Sparte Bildung
Kölner Str. 82 / 30
40764 Langenfeld
astrid.hessel@lvr.de