Allgemeine Hinweise
Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die LVR-Akademie für seelische Gesundheit ist eine Einrichtung des LVR-Klinikverbundes. Als zentrale Bildungsstätte richtet die Akademie ihr Angebot vorrangig an die Beschäftigte der LVR-Kliniken. Es können jedoch auch Mitarbeiter*innen aus anderen Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung teilnehmen.
- Die Veranstaltungen finden vorwiegend in der LVR-Akademie für seelische Gesundheit in Solingen, Halfeshof, statt. Alle Fortbildungsmaßnahmen sind dienstliche Veranstaltungen und finden ganztägig statt.
- Für die Beschäftigten aus den LVR-Kliniken werden die Lehrgangskosten in der Regel von der jeweiligen Klinik übernommen. Die getroffenen Vereinbarungen der Klinikvorstände werden auf dem Anmeldeformular vermerkt.
- Während der Fortbildungsveranstaltungen ist die Übernachtung im Gästehaus der Akademie (Einzelzimmer oder Doppelzimmer) möglich. Pro Übernachtung werden 23,00 € berechnet. Dies schließt einen Frühstückssnack mit ein. Teilnehmende der Fachweiterbildungskurse bezahlen 21,00 € (ohne Frühstückssnack).
Für das Mittagessen werden 4,90 € berechnet. Die Pausengetränke sind kostenlos. Um das Abendessen müssen sich die Teilnehmenden selbst kümmern.
Die Teilnehmenden der Weiterbildungslehrgänge zur Fachgesundheits- und Krankenpflege für Psychiatrie sorgen selbst für ihre Beköstigung. Kochmöglichkeiten sind im Gästehaus vorhanden. - Für die An- und Abreise mit Pkw oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird die Kostenerstattung jeweils zwischen der/dem Teilnehmenden und der entsendenden Klinik/Einrichtung vereinbart.
Ein Anspruch auf weitergehende Reisekostenerstattung/Aufwandsentschädigung besteht nicht. - Falls Sie an einer Veranstaltung teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Leitung. Für die Teilnehmendenauswahl und -anmeldung ist der Vorstand der jeweiligen Klinik zuständig, wobei die örtliche Personalvertretung zu beteiligen ist. Das gilt auch für die Weiterbildungslehrgänge zur Fachgesundheits- und Krankenpflege in der Psychiatrie.
- Die Anmeldungen müssen fristgemäß bis zum angegebenen Anmeldeschluss in der LVR-Akademie eingegangen sein. Erst danach kann eine verbindliche Zusage über die Möglichkeit zur Teilnahme seitens der LVR-Akademie erfolgen. Diese geht Ihnen schriftlich in Form einer Einladung zur Fortbildung zu.
- Bei allen Fortbildungsveranstaltungen ist eine Typisierung der Teilnehmer*innenauswahl nach A, B, C oder D angeführt, welche die Platzkontingente für die LVR-Kliniken regelt (Näheres dazu im folgenden Teil des Programmhefts). Im Rahmen dieser Kontingente haben LVR-Beschäftigte Vorrang vor externen Kund*innen.
- Die Rechnungstellung erfolgt nach Abschluss des Seminars. Wird die Seminarteilnahmen abgesagt, ohne dass die absagende Stelle oder die LVR-Akademie eine(n) Ersatzteilnehmer*in benennen können, wird grundsätzlich eine Stornierungsgebühr erhoben.
Im Einzelnen gilt folgende Regelung:
Schriftliche Stornierungen einer Seminaranmeldung bis 18 Tage vor Seminarbeginn sind kostenfrei. Wird die Seminarteilnahme in einem Zeitraum von weniger als 18 Tagen bis 3 Tage vor Seminarbeginn schriftlich abgesagt, werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Erfolgt die schriftliche Absage weniger als 3 Tage vor Seminarbeginn, wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Wird die Seminarteilnahme nicht storniert, d.h. die Teilnehmerin/der Teilnehmer fehlt unentschuldigt, wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben. - Die Fortbildungsangebote stehen auch Mitarbeiter*innen in der Elternzeit oder in anderen begründeten Beurlaubungen sowie Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung. Bitte klären Sie diesbezügliche Fragen in Ihrer Dienststelle.
- Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Zeit in der LVR-Akademie auch mit persönlichem “Auftanken“ in Ihrer Freizeit zu verbinden und stellen Informationen über Freizeit- und Gesundheitsangebote vor Ort zur Verfügung.
Regelung der Platzkontingente für die LVR-Kliniken
Die Kurs- und Seminargröße beträgt in der Regel 20 Plätze. Nur die Fachtagungen werden für mehr Teilnehmer/Teilnehmerinnen organisiert. Um den Teilnehmern/Teilnehmerinnen eine Orientierung zu ermöglichen, wie viel Plätze von ihrer Klinik bei einzelnen Veranstaltungen genutzt werden können, wurden vier Typen der Teilnehmerauswahl bzw. Zielgruppen erstellt.
- Typ A:
Alle LVR-Kliniken sind angesprochen. Je nach Klinikgröße werden 1 (Essen, Mönchengladbach), 2 (Düren, Düsseldorf, Langenfeld, Köln) oder 3 (Bedburg-Hau, Bonn, Viersen) Plätze reserviert. Bei größeren Tagungen entsprechend mehr. - Typ B:
Nur bestimmte Fachbereiche werden angesprochen (z. B. Kinder-Jugendpsychiatrie, Forensik). Je nach Größe des Fachbereichs werden 3 - 5 Plätze pro Klinik reserviert. - Typ C:
Nur spezielle Sonderbereiche werden angesprochen (1 - 3 Kliniken). Es stehen 6 - 8 Plätze pro Klinik zur Verfügung. - Typ D:
Nur ein feststehender Personenkreis wird gezielt angesprochen, (z. B. Innerbetriebliche Fortbildungsbeauftragte, Abteilungsleitungen Gerontopsychiatrie).
Für die Typen A - C gilt, dass nicht genutzte Kapazitäten von anderen Kliniken in Anspruch genommen werden können.