Hinweise zur Akkreditierung von Seminaren
Für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Ärztinnen und Ärzte und Psychologinnen und Psychologen können auch bei den Seminarangeboten der LVR-Akademie Fortbildungspunkte ihrer Kammern sammeln.
Mit der Verabschiedung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ist den Ärzten, Zahnärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die in Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, eine regelmäßige Fortbildungspflicht auferlegt (vgl. § 95d Abs. 1 Satz 1 SGB V). Der Nachweis über eine ausreichende Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen ist über die jeweilige zuständige Kammer zu führen. Für die entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen wird die Akkreditierung entsprechend der Richtlinien der Kammern entweder bei der Ärztekammer Nordrhein oder der Psychotherapeutenkammer NRW beantragt. Damit kann in Aussicht gestellt werden, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den relevanten Berufsgruppen die Fortbildungspunkte bei ihrer jeweiligen Kammer gut geschrieben bekommen.
Für Pflegende
Alle beruflich Pflegenden haben die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer unabhängigen Registrierungsstelle der Berufsverbände zentral erfassen zu lassen und in einer dort standardisierten Systematik ihre Aktivitäten der beruflichen Weiterbildung zu registrieren. Die dabei zugrunde gelegten Punktwerte sind in den Ausschreibungstexten neben dem Symbol genannt und werden in den Teilnahmebescheinigungen ausgewiesen.
Die zentrale Registrierungsstelle hat ihren Sitz in Berlin. Nähere Informationen finden Sie hier.
Für Musiktherapeut*innen
Die von der Deutschen musiktherapeutischen Gesellschaft (dmtg) zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen ermöglichen Musiktherapeut*innen, an einem standardisierten Verfahren zur Qualitätssicherung teilzunehmen (Zertifikat). Damit wird der Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung und Qualitätssicherung Rechnung getragen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link.
Für Ergotherapeut*innen
Ergotherapeut*innen, die mit unter die Fortbildungsverpflichtung nach § 125 SGB V fallen, haben die Möglichkeit, entsprechende Fortbildungspunkte zu sammeln. Die Fortbildungspunkte werden bei den relevanten Veranstaltungen ausgewiesen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link.