Behandlungsvereinbarungen
Wissenschaftliche Projektleitung
Prof. Dr. med. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank
Projektmitarbeitende
Prof. Dr. med. Jürgen Zielasek
Dr. Ana Staninska
Sandra Engemann
Behandlungsvereinbarungen in den Kliniken des LVR-Klinikverbunds
Behandlungsvereinbarungen werden mit dem Ziel der Förderung der Betroffenenautonomie zwischen Patient/Patientin und dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin bzw. der behandelnden Klinik abgeschlossen.
Im Jahr 2020 erfolgte eine Querschnittserhebung zu den Charakteristika der Patienten und Patientinnen, die in den letzten Jahren Behandlungsvereinbarungen in den Kliniken des LVR-Klinikverbunds abgeschlossen hatten. Patienten und Patientinnen mit Behandlungsvereinbarung hatten häufiger Diagnosen aus den Bereichen der Schizophrenien und der Bipolaren Störungen (ICD-10-Gruppen F2 und F30/F31). Sie hatten vor dem Abschluss der Behandlungsvereinbarungen häufiger stationäre Aufenthalte und insbesondere häufiger unfreiwillige Aufenthalte und Aufenthalte mit weiteren Zwangsmaßnahmen im Behandlungsverlauf. Diese Ergebnisse sprechen dafür, dass das Angebot der Behandlungsvereinbarungen die „richtigen“ Patientinnen und Patienten erreicht. Eine Publikation zu den Ergebnissen der Querschnittserhebung ist in Vorbereitung.
In einer Längsschnittanalyse soll in den kommenden Jahren in Form eines Prä-Post-Vergleichs untersucht werden, ob der Abschluss von Behandlungsvereinbarungen die erwünschten positiven Effekte auf den Versorgungsverlauf hat.