Anwendung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Kurs 66/18
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat im Gesetzgebungsverfahren bereits für heftige Diskussionen geführt. Das BTHG verfolgt das Ziel, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Der Prozess des Inkrafttretens vollzieht sich in insgesamt 4 Stufen, die einen Zeitraum bis zum 01.01.2023 betreffen. Demzufolge sind bereits in 2017 Änderungen im Schwerbehindertenrecht und Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung sowie eine Erhöhung des Schonvermögens erfolgt. In den Folgejahren bis 2023 sind u.a. Veränderungen im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben und in der Eingliederungshilfe geplant. Neben diesen Neuregelungen ist eine modellhafte Erprobung vorgesehen. Die vielfältigen gesetzlichen Änderungen werfen in der Praxis eine Reihe von Fragen auf.
Das Seminar soll daher Raum für die ausführliche, anschauliche und konkrete Bearbeitung solcher Fragen geben, die sich aus der Umsetzung bzw. Anwendung des BTHG für die Auf-gaben der sozialen Dienste in der Unterstützung von Patienten/Patientinnen, Klien-ten/Klientinnen und Bewohnern/Bewohnerinnen ergeben. Die rechtlichen Bestimmungen und ihre Bedeutung werden erläutert, Beispiele aus der Praxis und aus der Rechtsprechung diskutiert und Lösungen für problematische Fallkonstellationen gemeinsam gesucht.
Methode
Kurzreferate, Erfahrungsaustausch, Gruppenarbeit und Diskussion
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialdienste in Kliniken und aus anderen Feldern sozialer Arbeit (Typ A, s. Hinweise: Platzkontingente)
Referent
Uwe Klerks, Fachanwalt für Sozial- und Versicherungsrecht, Essen
Leitung
Holger Kemmer
Termin
12.07. - 13.07.18
Ort
Solingen
Kosten
Kursgebühr € 180,-
Anmeldeschluss
11.05.18
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