Verhältnismäßigkeit als forensische Herausforderung
Kurs 29/20 Achtung Termin verschoben!
In der aktuellen forensischen Rechtsprechung hat der Begriff der Verhältnismäßigkeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mitunter gilt es, Patient*innen auf die Entlassung vorzubereiten, auch wenn kein oder nur geringer therapeutischer Fortschritt zu erkennen ist. Dies führt zu neuen Herausforderungen für das Entlassmanagement. Dies betrifft sowohl den stationären Bereich als auch das Arbeitsfeld der forensischen Entlassung und Nachsorge. Dort, wo Verantwortung neu übertragen werden muss, können Unsicherheiten aufkommen und Herausforderungen entstehen, die es wert sind, betrachtet zu werden. Der Begriff der Verhältnismäßigkeit spricht das Arbeitsbündnis Station - forensische Nachsorge im besonderen Maße an. Es kann von entscheidender Bedeutung sein, dass Teams mit der Übernahme dieser besonderen Situation Sicherheit finden, um handlungsfähig zu bleiben.
Im Seminar greifen wir die aktuelle Situation auf und bearbeiten die sich daraus ergebenden Fragestellungen für die Behandlung. Neben der Betrachtung der juristischen und rechtlichen Aspekte soll auch der Umgang mit den Veränderungen in der Therapie und den vorbereitenden Schritten für die Entlassung reflektiert werden.
Methoden
Kurzreferate, Erfahrungsaustausch, Gruppenarbeit und Diskussion
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen aller Berufsgruppen im MRV
(Typ B, s. Hinweise: Platzkontingente)
Termin
Neu: 10.09.–11.09.20 (Alt:30.03.–31.03.20)
Leitung
Stefan Jünger, LVR-Akademie, sowie weitere Fachreferent*innen
Ort
Solingen
Kosten
Kursgebühr € 150,–
Anmeldeschluss
09.07.2020
Hinweis
Für Beschäftigte des LVR entfällt die Kursgebühr
Freiwillige Registrierung
10 Punkte für Pflegende
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