„Erlediger“ als Behandlungsphänomen im MRV
Kurs 79/19
Der im Bereich des § 64 geprägte Begriff der „Erlediger“ beschreibt zum einen Patient*innen, bei denen eine Überstellung in eine Justizvollzugsanstalt beantragt worden ist, „weil bei diesen keine hinreichende Aussicht auf Therapieerfolg besteht.“ Zum anderen kann es sich aber auch um Patient*innen handeln, die im sogenannten § 63er-Bereich der Maßregel untergebracht sind und bei denen die vorzeitige Entlassung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zum Tragen kommt.
In beiden Fällen geht es um Patient*innen, die im forensischen Alltag von den betreuenden Teams in der Vergangenheit als nicht therapiemotiviert eingeschätzt und erlebt worden sind; Patient*innen, bei denen die Behandlungsteams ratlos geworden sind, viele therapeutische Angebote nicht gegriffen haben und es in der Regel eine verständliche Frustration auf beiden Seiten gibt. Oft befinden sich die Teams in einem Dilemma, wenn die sogenannten „Erlediger“, auf ihre Überführung in den Vollzug oder auf eine mögliche Entlassung wartend, unter anderen forensischen Patient*innen leben. Häufig hat diese Situation negative Auswirkungen auf die gesamte Patient*innengruppe und bringt die behandelnden Teams unter Druck. Phänomene wie Spaltung, Manipulation, Enttäuschung, Rückzug, Aggression und Hilflosigkeit nehmen im Milieu der betroffenen Behandlungseinheiten zu.
In diesem Seminar nehmen wir uns dieser Phänomene an und beschäftigen uns mit den ungelösten Behandlungsfragen. Wir diskutieren mögliche geeignete Therapiesettings für diese Patient*innen und informieren über die rechtlichen Bedingungen, um aus den beiden sehr unterschiedlichen Arbeitsbereichen (§ 64 und § 63) mögliche Antworten auf diese Phänomene geben zu können.
Methoden
Impulsreferate, Gruppenarbeit, Fallbesprechungen und Übungen
Zielgruppe
Beschäftigte aller Berufsgruppen, die mit Maßregelvollzugspatient*innen arbeiten
(Typ B, s. Hinweise: Platzkontingente)
Leitung
Stefan Jünger sowie weitere Fachreferent*innen
Termin
02.12. – 03.12.19
Ort
Solingen
Kosten
Kursgebühr € 150,-
Anmeldeschluss
04.10.2019
Hinweise
Für Beschäftigte des LVR entfällt die Kursgebühr
Freiwillige Registrierung (10 Punkte für Pflegende)
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