PPP-RL
Kurs 44/23
Seit dem 1.1.2020 sind nach der G-BA-Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) alle psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken verpflichtet, eine Mindestpersonalausstattung nachzuweisen.
Der PPP-RL kommt neben der inhaltlichen Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung insbesondere eine große Bedeutung im Rahmen der personellen und finanziellen Ausstattung der Kliniken zu.
Im Rahmen der Budgetverhandlung muss der erforderliche Personalbedarf berechnet und durchgesetzt werden. Durch umfangreiche Dokumentation ist der Personalbestand nachzuweisen. Eine Nichteinhaltung hat weitreichende Konsequenzen für die Leistungserbringung und die finanzielle Ausstattung der Kliniken.
Die Inhalte des Seminars sollen es Führungskräften ermöglichen, die Zusammenhänge zwischen der Qualitätsrichtlinie und den wirtschaftlichen Auswirkungen und Konsequenzen zu verstehen. Um die PPP-RL im Kontext der „Krankenhausfinanzierung“ interpretieren zu können wird der Schwerpunkt auf die praxisbezogene Ermittlung des Mindestpersonals gelegt.
Methoden
Impulsvortrag, Einzel- und Gruppenarbeit sowie Erfahrungsaustausch
Zielgruppe
Führungskräfte aller Berufsgruppen
(Typ B, siehe Hinweise: Platzkontingente)
Referent
Stefan Thewes, Kaufmännischer Direktor LVR-Klinik Langenfeld und LVR-IFuB
Ramon Krüger, Fachbereichsleitung 83 Wirtschaftliche Steuerung Dezernat 8
Leitung
Renate Kemp
Termin
21.06.23
Uhrzeiten
09.00-12.30, 13.30-17.00 Uhr
Ort
Langenfeld
Kosten
LVR Teilnehmer*innen € 160,–
Externe Teilnehmer*innen € 190,–
Anmeldeschluss
05.05.2023 - verlängert (alt: 21.04.23)
Freiwillige Registrierung
8 Punkte für Pflegende
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