Die Bedeutung einer Recovery- und Safewards-Orientierung im MRV
Kurs 31/23 - Freie Plätze!
Recovery bedeutet ein Paradigmenwechsel im Umgang mit psychischen erkrankten Personen, der zunehmend auch im deutschsprachigen Raum an Bedeutung gewinnt. Das Recovery-Konzept wird meist als ein Prozess verstanden, der nicht nur auf die Genesung oder Erholung von einer Krankheit zielt, sondern die Betroffenen in die Lage versetzt, trotz und mit weiterbestehenden psychischen Problemen ein zufriedenes und aktives Leben führen zu können. Hierfür wird mit den Patient*innen gleichwertig und auf Augenhöhe kommuniziert sowie die Selbstbestimmung bestärkt. Auf den ersten Blick scheinen die Inhalte von Recovery für den Maßregelvollzug wenig realistisch umsetzbar zu sein, doch das Motto des Recoverykonzeptes: „Recovery pathologisiert nicht, Recovery normalisiert“ passt als haltungsbildend hervorragend in den Maßregelvollzug.
In diesem Seminar wird das Thema Recovery und die Umsetzung im Maßregelvollzug intensiv und kritisch betrachtet. Zentral werden die Erfahrungswerte der Betroffenen sein.
Am zweiten Tag wird das recoveryorientierte Konzept „Safewards“ hinreichend besprochen, welches auf dem Konstrukt von Partizipation, Hoffnung, Empowerment und Wertschätzung aufbaut, und somit der Recoverybewegung zugehörig ist. Safewards wird bereits in einigen Kliniken des MRV praktiziert, was durch die Qualitätsoffensive des Landes NRW weiter bestärkt werden soll. Dieser Zusammenhang wird im Laufe der Fortbildung beleuchtet.
Methoden
Impulsreferate, Gruppenarbeit, Übungen
Zielgruppe
Beschäftigte aller Berufsgruppen, die mit Maßregelvollzugspatient*innen arbeiten
(Typ B, siehe Hinweise: Platzkontingente)
Referentin
Brigitte Esser, Pflegewissenschaftlerin und Pflegeexpertin der LVR–Klinik Köln
Leitung
Stefan Jünger
Termin
20.04. - 21.04.23
Uhrzeiten
1. Tag 10.00-12.30, 13.30-17.00 Uhr
2. Tag 09.00-12.30, 13.30-16.00 Uhr
Ort
Langenfeld
Kosten
LVR Teilnehmer*innen € 320,–
Externe Teilnehmer*innen € 360,–
Anmeldeschluss
wurde verlängert auf den 13.03.23 (alt:17.02.23)
Hinweise
Bildungsangebot im Rahmen der Qualitätsoffensive MRV
Das Seminar erfüllt die Voraussetzung für die jährliche Fortbildung nach §4 Abs.3 PflAPrV für die Praxisanleiter*innen, sofern dieses am 18.12.–19.12.23 mit dem Kurs 83/23 ergänzt wird. Dieser berufspädagogische Seminarteil beleuchtet die speziellen Anleitungssituationen der Praxisanleitung
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